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Aktuelle Hinweise zur Parteiarbeit in Zeiten von Corona

Aktuelle Hinweise zur Parteiarbeit in Zeiten von Corona

Liebe Mitglieder,

wir möchten Sie über folgenden Sachverhalt informieren. Die aktuelle Sächsische Corona-Notfall-Verordnung regelt für unsere Parteiarbeit Folgendes:

  1. Sitzungen in Präsenz von Gremien und Parteien sind gemäß § 6 Abs. 2 untersagt.
  2. Ausnahmen gelten für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Sitzungen (z.B. Sitzungen von Kreistagen und Gemeinderäten oder unaufschiebbare Nominierungen). Dies trifft für uns in nächster Zeit nicht zu.

Demzufolge hat unser Kreisvorstand beschlossen, alle anstehenden Versammlungen und Veranstaltungen wieder digital durchzuführen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021) vom 10. September 2021, mit dem u. a. mit Artikel 15 die Amtszeit von Vorständen und Delegierten pandemiebedingt erneut bis zum 31. August 2022 verlängert wurde. Natürlich werden wir sobald als möglich unsere entsprechenden Wahlen nachholen.

Bleiben Sie gesund!