2025 10 29 Plenarrede

Kulturgut Simson

Statement zur Debatte im Landtag

Das Simson-Moped ist zweifellos ein prägendes Kulturgut der ostdeutschen Länder. Über seinen reinen Gebrauchswert hinaus hat es eine große symbolische Bedeutung.

Als CDU-Fraktion unterstützen wir den Erhalt dieser Fahrzeuge, sehen den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion jedoch kritisch.

Klare Positionen zum Erhalt

  1. Regelungen für Originale: Für Simson-Fahrzeuge mit deutschem Typenschild und eindeutigem Rahmen sind die rechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt bereits gegeben. Hierfür sind keine neuen Vorgaben nötig.
  2. Umgang mit Reimporten: Bei Reimporten aus dem Ausland ist die Sachlage anders. Sie fallen nicht unter den Bestandsschutz des Einigungsvertrags und müssen aktuell über eine Einzelbegutachtung (§21 StVZO) zugelassen werden.
  3. Schutz vor Nachbauten: Eine vorschnelle Freigabe ohne klare Herkunftsnachweise könnte einen unkontrollierten Markt öffnen, der dem Kultursymbol Simson schaden würde. Es ist entscheidend, Originale von möglichen Nachbauten unterscheiden zu können. Wir müssen daher die bundesweiten Abstimmungen und Prüfungen abwarten.

Immaterielles Kulturerbe: Kriterien beachten

Der Vorschlag, das Simson-Fahren als immaterielles Kulturerbe anzuerkennen, ist in der vorgeschlagenen Form nicht umsetzbar. Die UNESCO-Kriterien beziehen sich auf kulturelle Praktiken von Menschen, nicht auf einzelne Gegenstände. Eine solche Anerkennung muss zudem immer von einer aktiven zivilgesellschaftlichen Trägergruppe ausgehen und kann nicht von der Staatsregierung beauftragt werden.

Aus den genannten Gründen konnten wir dem Antrag in seiner vorliegenden Fassung nicht zustimmen.