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Landkreis erlässt Waldbetretungsverbot für gesamtes Landkreisgebiet

Bedingt durch die anhaltend überwiegend trockene Witterung und die hohen Temperaturen der letzten Wochen ist die Gefahr von Bränden in Wald und Flur rapide angestiegen. Nach dem Waldbrand an der Basteiaussicht Mitte Juli ist nun ein großes Gebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz mit mehreren Brandherden betroffen. Ausgangspunkt des Waldbrandes war die Region am tschechischen Prebischtor. Das Feuer fand dann seinen Weg mit starker Brandausbreitungsgeschwindigkeit auf die deutsche Seite in das Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz.

Aus diesem Grund wird ab sofort ein ganztägiges (24-stündiges) Betretungsverbot aller Wälder des Landkreises in den Regionen Sächsische Schweiz und Osterzgebirge verhängt und somit das Betretungsrecht wie folgt eingeschränkt:

• Das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege ist untersagt. Es besteht Gefahr für Leib und Leben!
• Vom zeitweiligen Betretungsverbot sind die im § 15 Abs. 2 SächsWaldG genannten Personen und Sachverhalte ausgenommen.

Dies betrifft
- den Waldbesitzer und die Personen, die im Wald beschäftigt werden,
- zur Jagdausübung Berechtigte,
- Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,
- Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt,
- das Anzünden oder Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die bau- oder gewerberechtlich genehmigt wurde.

Die Allgemeinverfügung wird widerrufen, sobald sich die Wetterlage umstellt.

Die Allgemeinverfügung vom 20.07.2022 wird damit aufgehoben.

Zuwiderhandlungen werden nach § 52 Abs. 5 SächsWaldG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diese kann bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro betragen.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html zu finden.