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Bundesregierung und Staatsregierung sind beim Asylrecht gefordert:

Zur aktuellen Diskussion zur Umsetzung des Asylrechts ergeben sich aus der Sicht der CDU Sächsische Schweiz-Osterzgebirge folgende Forderungen an die Verantwortungsträger in der Bundesregierung und die Sächsische Staatsregierung:

Die Bundesregierung muss im Interesse der Menschen, die hier zu Recht Schutz suchen und im Interesse der eigenen Wohnbevölkerung eine verantwortungsvolle Asylpolitik durchsetzen:

  • Die EU muss mit stationären Grenzkontrollen und aktiven Zurückweisungen an ihren Außengrenzen besser vor illegaler Zuwanderung schützen. Ergänzend müssen in den grenznahen Räumen verstärkte Kontrollen umgesetzt werden. Wenn damit eine illegale Zuwanderung nicht reduziert wird, gilt das auch für die Binnengrenzen.
  • Kurzfristige und vollständige Umsetzung der im Rahmen des europäischen Asylkompromisses vereinbarten Maßnahmen.
  • Die Umsetzung der Dubliner Vereinbarungen gewährleisten, die eine Prüfung des Anspruches auf Asyl oder Flüchtlingsstatus grundsätzlich im Staat der Einreise in die Europäische Union vorsehen.
  • Eine Änderung der Asylgesetzgebung im Bundestag auf den Weg zubringen, die Einreisende aus sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich von einem Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland ausschließt. Das Verfahren kann in diesen Fällen aus dem Herkunftsland oder einem Drittland betrieben werden. Damit wird Zurückweisung oder Abschiebung unmittelbar möglich.
  • Die Verfahren zur Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten auf Georgien und die Republik Moldau müssen kurzfristig abgeschlossen werden. Grundsätzlich müssen alle Länder als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden, bei denen die Anerkennung als Asylberechtigte oder Flüchtlinge seit 2 Jahren unter 3 Prozent liegt.
  • Die deutsche Außenpolitik muss es als eine prioritäre Aufgabe begreifen, mit den Herkunftsländern der abgelehnten Asylbewerber praxistaugliche Regelungen der Rückführung zu vereinbaren, die Beschaffung von Passersatz und die Abschiebung in Charterflügen einschließen.
  • Die Kosten, die den Ländern und Kommunen durch die Unterbringung von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern und Flüchtlinge entstehen, sind bis zu einer Integration in den Arbeitsmarkt vollständig aus dem Bundeshaushalt zu tragen.
  • Es ist eine europaweite Harmonisierung der Integrations- und Sozialleistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber anzustreben, die entsprechend der jeweiligen nationalen Lebensstandards gleichwertige Existenzsicherung ermöglichen soll.
  • Wiedereinführung der Residenzpflicht für Asylbewerber, die sie zum Verbleib in der zugewiesenen Region verpflichtet, wieder einzuführen und Bereitstellung eines geeignetes Sanktionsinstrumentarium. Diese sind auch gegen Asylbewerber anzuwenden, die nicht konstruktiv bei der Klärung ihrer Identität mitarbeiten.
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung zur Abschiebung anstehender Asylbewerber im Ausreisegewahrsam für bis zu 4 Wochen zu schaffen.
  • Für jenseits des Ausländerrechts wiederholt straffällig gewordene Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeiten einer längerfristigen Unterbringung in speziellem Einrichtungen des Abschiebegewahrsams auf rechtlich sicherer Grundlage zu ermöglichen.
  • Den Einsatz der Bundesregierung, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen zu unterstützen, die auf eine Beseitigung der Fluchtursachen und den Verbleib in den Heimatregionen ermöglichen. Dazu gehört eine aktive Politik der aktiven Entwicklungshilfe und der Krisenprävention.
  • Eine angemessene EU-weite Verteilung der Asylbewerber und der daraus erwachsenden Kosten
  • Eine Überprüfung des grundgesetzlich definierten Anspruchs auf Asyl zugunsten eines für alle Staaten der EU und für mehr Menschen zu realisierenden Anspruchs auf einen Flüchtlingsstatus nach der UN-Flüchtlingskonvention.
  • Die Durchsetzung stärkerer Kontrollen von Reisenden ohne Aufenthaltsstatus im internationalen Bahnverkehr durch die Transitstaaten.
  • Die unmittelbare Beendigung des Asylverfahren für Asylbewerber, denen mehrfach straffälliges Verhalten nachgewiesen wird

Auf der Grundlage einer aus dem Bundeshaushalt zu realisierenden Kostenübernahme erwarten wir von der Staatsregierung:

  • für ankommende Asylbewerber eine Unterkunft in der Aufnahmeeinrichtung des Freistaats bis zur Erstentscheidung im Asylverfahren sicherzustellen
  • die Ausreise Abschiebung ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber konsequent umzusetzen
  • mit einer ausreichenden Präsenz der polizeilichen Sicherheitskräfte dem Sicherheitserfordernis der Anwohner und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften Rechnung zu tragen
  • Die im sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz festgelegte Erstattungspauschale für die Aufnahme von Flüchtlingen den gestiegenen Kosten der Unterbringung anzupassen und den kommunalen Eigenanteil nach § 10a SächsFlüAG zu streichen.
  • das Sachleistungsprinzip mit einer regelmäßigen Verrechnungsmöglichkeit unbarer Leistungen zumindest in größeren Flüchtlingsunterkünften durchzusetzen
  • ausreichende Kapazitäten der Verwaltungsgerichte zu sicheern, damit dort kurzfristig in Verfahren um die Ablehnung des Asyl- und Flüchtlingsstatus entschieden werden kann,
  • gegenüber der Bundesregierung auf eine konsequente Einhaltung europäischer Vereinbarungen und nationaler Regeln für Zuständigkeiten und Verfahren zu drängen

Die hier ansässige Wohnbevölkerung ist bereit, politisch Verfolgten und Kriegsflüchtlingen für die Dauer ihrer Notlage zu helfen. Das gilt insbesondere für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Das ist für uns ein Gebot der Menschlichkeit und die Lehre aus der vieltausendfachen Aufnahme politisch Verfolgter aus Deutschland während der beiden Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts.

Wir bieten Menschen auf der Flucht vor politischer Verfolgung die Integration in unserem Land für die Dauer ihres Aufenthalts, das Erlernen der deutschen Sprache, schulische Bildung, Anerkennung gleichwertiger beruflicher Abschlüsse, die Integration in den Arbeitsmarkt und Teilhabe am sozialen Leben.

Integration setzt aber die aktive Mitwirkung der aufzunehmenden Menschen voraus. Wir erwarten darum im Gegenzug das Bekenntnis zu den im Grundgesetz festgeschriebenen Rechten und ihre praktische Umsetzung in Familie und der Lebenswelt. Dies gilt in besonderer Weise für den laizistischen Staat, der auch die christlichen Kirchen in ihren personenstandsregelnden Möglichkeiten begrenzt.

Wir sehen die Städte und Gemeinden im Landkreis wie das Landratsamt in der Pflicht, die ihnen gesetzlich zugeordneten Aufgaben in der Unterbringung von Asylbewerbern wahrzunehmen. Dabei treten wir für eine gleichmäßige Verteilung der Asylbewerber auf die Städte und Gemeinden im Landkreis ein.

Wir erwarten aber von der Bundesregierung, der Staatsregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages als der entscheidenden gesetzgebenden Instanz alle notwendigen Anstrengungen, die daraus erwachsenden Belastungen soweit möglich und verantwortbar zu begrenzen.

Änderungen in der Verwaltungspraxis sind schneller zu erzielen als Gesetzesänderungen. Die bestehenden Gesetze bieten mehr Möglichkeiten als heute im Bund und in den Ländern umgesetzt werden. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen in geeigneter Weise jetzt so schnell umgesetzt werden, wie das im Rahmen der Corona-Pandemie möglich war.

Änderungen von Gesetzen dauern in der Regel länger. Sie werden aber nur dann zu erreichen sein, wenn die gewählten Vertreter die Diskussion um eventuelle Gesetzesänderungen eröffnen. Sein Ziel wird nämlich nur Derjenige erreichen, der zunächst einmal losläuft.

Inwieweit eine Modernisierung des Grundgesetzes im Hinblick auf den Asylanspruch erforderlich sein wird, wird sich erst in der Perspektive erweisen. Die 2003 erreichte Änderung des Asylartikels im Grundgesetz beruhte aber vor allem auf einer Initiative aus der Breite des Bundestages. Sie baute auf der Erkenntnis auf, dass der Instanzenweg als Ergebnis der grundgesetzlichen Verankerung des Asylrechts zum Missbrauch anregte.