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Haushalt 2022 beschlossen

In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben die Mitglieder mehrheitlich den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Der vorgelegte Haushaltsplan sieht keine Neuverschuldung vor. Auch die Kreisumlage wird nicht verändert.

„Mit der Verabschiedung des Haushaltes ist die Finanzierung der freien Träger für 2022 abgesichert“, zeigt sich Landrat Michael Geisler zufrieden. „Damit haben die Mitarbeiter verlässliche Rahmenbedingungen und können sich voll auf ihre Projekte konzentrieren. Und die Landkreisverwaltung kann nun mit den für dieses Haushaltsjahr geplanten Maßnahmen beginnen.“

Zu den im Haushalt festgeschriebenen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Straßenmeistereien. Dafür sind 425.200 Euro eingestellt.
  • der Ersatzneubau der Brücke bei Dohma. Dafür sind 284.600 Euro eingeplant.
  • der Ausbau der Kreisstraße K 9016/9017 Horkenstraße/Hengstberg für 399.000 Euro.
  • der Ausbau der Kreisstraße K 9015 OD Obernaundorf-Veilchental, für den 235.600 Euro eingeplant sind.
  • die Digitalisierung der kreiseigenen Schulen und Gymnasien. Dafür sind 1,9 Millionen Euro eingestellt.
  • ein Zuschuss für die Sanierung der Burg Hohnstein, für den der Landkreis 330.800 Euro einplant.
  • die Ausstattung des Leistungssportzentrum Altenbergs. Dafür sind 500.000 Euro eingeplant.
  • Brandschutzmaßnahmen an Schulen, die mit 485.000 Euro aufgeführt sind.
  • der Erwerb beweglicher Anlagevermögen für Schulen einschließlich Maßnahmen über den Digitalpakt, für die 615.900 Euro eingeplant sind.

Im Jahr 2022 wird der Landkreis seine Verschuldung weiter auf 212 Euro je Einwohner abbauen. Durch den Verzicht auf die Aufnahme von Krediten ist der vorliegende Haushaltsentwurf genehmigungsfrei.

In der Sitzung stellten die Fraktionen CDU, FDP, sowie Die Linke Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf.

Die Mitglieder des Kreistages beschlossen mehrheitlich die Erstellung eines ÖPNV-Konzeptes, welches in das zukünftige Nahverkehrsplans des VVO einfließen wird. Dafür wird es einen breiten Beteiligungsprozess geben. Für die Erstellung des Planes wurde ein zusätzliches Budget von 150.000 Euro als Obergrenze beschlossen.

Der Kreistag hat zudem mehrheitlich die Erarbeitung eines zukunftsorientierten Leitbildes beschlossen. Damit sollen Initiativen und Maßnahmen formuliert werden, mit denen Schwerpunkte der Kreisentwicklung fortgeschrieben und weitere Impulse für eine florierende Zukunft des Landkreises gesetzt werden.

Außerdem wurden in der Debatte durch die Mehrheit der Kreisräte der Haushaltsansatz für Unterhaltung und Instandsetzung der Schulgebäude um 200.000 Euro erhöht. Dafür sollen Mittel aus den Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldverfahren verwendet werden. Deren Ansatz wurde für das Jahr 2022 um 500.000 Euro erhöht.

Beschluss eines Haushaltsstrukturkonzeptes

Zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit stimmte der Kreistag mehrheitlich einem im Zuge der Haushaltsplanung 2022 erstellten freiwilligen Haushaltsstrukturkonzept zu. Ziel dieses Konzeptes ist es, den gesetzlich notwendigen Haushaltsausgleich auch mittelfristig zu erreichen. In folgenden Bereichen sind entsprechende Maßnahmen mit einem Volumen von etwa 5,9 Millionen Euro im mittelfristigen Zeitraum vorgesehen:

  • Digitalisierung und Zentralisierung der Verwaltung, mit dem Ziel mittelfristiger Einsparung von Sachkosten in der Liegenschaftsverwaltung und IT
  • mittelfristiger Stellenabbau
  • Weiterführung der Haushaltsstrukturkonzept-Maßnahme Jugendamt mit dem Ziel der Verhinderung eines Anstieges der Kosten für Kinder- und Jugendhilfe
  • Erarbeitung einer Nahverkehrskonzeption mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung, insbesondere der Aufwendungen /Auszahlungen für den ÖPNV
  • Überprüfung des Gutachtens bezüglich der Straßenmeistereien des Landkreises mit dem Ziel einer Haushaltskonsolidierung
  • Prüfung eines kommunalen Energiemanagement zur Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften und gegebenenfalls Beantragung geeigneter Förderprojekte, mit denen durch Senkung des Energiebedarfs die Ausgaben gemindert werden können.
  • Kosten-/Nutzen, Frequenz- und Organisationsanalyse des Serviceangebotes des Landratsamtes für den ländlichen Raum